Diese Lüftungsdeckel entsprechen den Anforderungen der VDI 3464 für Pelletlagerräume mit einem Fassungsvermögen von weniger als 10 Tonnen. Sie werden auf den Füll- und Absaugstutzen an der Außenwand angebracht und stellen einen Luftaustausch zwischen der Außenluft und dem Lagerraum her. Dadurch wird die Entstehung einer gefährlichen Konzentration von Kohlenmonoxid verhindert.
- Belüftung 24 cm² je Deckel
ÖNORM M7137 und DEPV-Empfehlung 20 m²
Geprüft und zuglassen durch den TÜV Rheinland
- Abnehmende Geruchsbildung durch permanenten Luftaustausch
- Dauerhafte selbstständige Durchlüftung durch natürliche Druckunterschiede (Pelletlagerraum/Außenluft)
- Keine Konzentration von gesundheitsschädlichen Gasen, da ständige Belüftung
- Spritzwasserschutz ohne Wasseransammlung, keine Eisbildung
- Integriertes Gitter verhindert Eintritt von Schädlingen (z.B. Mäuse und Insekten)
- 4-fach-Verriegelung entsprechend System Storz A 110 nach DIN 14323
- Füll- und Absaugstutzen sollten mit einem belüftenden Deckel ausgestattet werden
Belüftende Deckel nur an der Außenwand oder im belüfteten Heizraum mit Verbrennungsluftöffnung einsetzen, nicht im unbelüfteten Innenbereich. Hier können die beigelegten Blindscheiben verwendet werden.